Das Stockholmer Blutbad 1520

Ein skandinavisches Renaissancedrama

Wir befinden uns in Stockholm Anfang November 1520. Nach monatelanger Anspannung ist die Stimmung in der schwedischen Hauptstadt gelöst, denn ein einmaliges, festliches Ereignis steht bevor: die Krönung des dänischen Unionskönigs Christian II. als Erbkönig von Schweden durch Erzbischof Gustav Eriksson (Trolle) in der Storkyrka am Sonntag, dem 4. November und die anschließenden dreitägigen Feierlichkeiten auf dem königlichen Schloß, zu denen nicht nur die höchsten geistlichen und weltlichen Würdenträger des Landes, sondern auch die Bürgermeister und Ratsherren der Stadt eingeladen sind. Es soll zugleich ein Versöhnungsfest sein - so hofft man -, das den Schlußstrich unter die jahrelangen erbitterten Machtkämpfe in Schweden zieht.

Stortorget in Stockholm © Hanna Sjöberg

König Christian hatte nach zwei vorangegangenen gescheiterten Versuchen seit Anfang des Jahres von Dänemark aus mit Heeresmacht den harten Widerstand der nationalen Partei des machtvollen und nach der schwedischen Königskrone strebenden Reichsverwesers Sten Svantesson (Sture) brechen können - der Reichsverweser selbst war Anfang Februar an Kriegsverletzungen gestorben - und war bis Stockholm vorgedrungen. Unterwegs war es seinem Heer gelungen, den von Sten Sture abgesetzten und gefangengehaltenen Erzbischof von Uppsala Gustav Trolle zu befreien und ihn in seine Würden wieder einzusetzen. Als führende Persönlichkeit des überwiegend unionsfreundlichen schwedischen Reichsrats und wie dieser Verfechter des regimen politicum hatte Trolle versucht, die Rechte des Rates und die Freiheiten der Kirche gegenüber den Machtansprüchen und den Zugriffen des Reichsverwesers zu behaupten, diese Auseinandersetzung jedoch verloren. Sein Schloß (Almare-)Stäket wurde über ein Jahr lang belagert, dann schließlich eingenommen, niedergebrannt und abgerissen. Trolle selbst wurde gefangengenommen und von einem Diener des Reichsverwesers mit einer Eisenkeule mißhandelt, mehrere seiner Männer wurden geköpft oder auf andere Weise hingerichtet. Zwei Jahre verbrachte der Erzbischof im Gefängnis, und das Eigentum der Kirche wurde vom Staat eingezogen. Ähnliche Schicksale haben auch viele andere Geistliche über sich ergehen lassen müssen, darunter der über 80jährige ehemalige Erzbischof von Uppsala Jakob Ulfsson, Bischof Otto Svinhuvud von Västerås und der Kanonikus Meister Jon Eriksson aus Uppsala.

In diese schweren inneren Machtkämpfe griff der Unionskönig auf der Seite Erzbischof Gustavs ein, aber nicht, um den Konstitutionalismus zu fördern, sondern um selbst als Erbkönig von Schweden an die uneingeschränkte Macht zu gelangen. Erst dann konnte er mit der Möglichkeit rechnen, seine umfassenden politischen und wirtschaftlichen Pläne zu verwirklichen, darunter ein Vorgehen der nordischen Reiche gegen die Hanse, die Errichtung einer nordischen Handelskompanie mit Monopolstellung im Baltikum und die Entsendung einer Expedition in die Arktis, um von dort aus einen Seeweg nach Indien zu finden.

Für das von Sten Sture angestrebte nationale schwedische Königturn gab es in diesem Gewebe großartiger Pläne des Unionskönigs keinen Platz. Die „Kalmarer Union“ von 1397 bestand nominell weiter fort, und das Recht Christians auf den schwedischen Thron war seit 1497 in mehreren Verträgen festgelegt. Ferner hatte Papst Leo X. vor dem Feldzug 1520 nach Eingaben von Erzbischof Gustav und König Christian dem Erzbischof von Lund und dem Bischof von Roskilde gestattet, den seit 1517 wegen der Übergriffe gegen Trolle und die Kirche unter Bannandrohung stehenden Sten Sture und seine Anhänger mit allen Mitteln zu zwingen, den Erzbischof wieder freizulassen, dessen zerstörte Burg wieder aufzubauen und auch sonst die Schäden zu ersetzen, die die Kirche erlitten hatte. Da Sten Sture keine Wiedergutmachung geleistet hatte, wurde der Bann im Herbst 1519 ausgesprochen, Schweden mit Interdikt belegt und die weltliche Macht, das heißt König Christian, wurde um Hilfe gebeten. Während seiner Heerfahrt gegen Schweden, an der er erst in der Schlußphase, der Belagerung von Stockholm, persönlich teilnahm, handelte der Unionskönig somit nicht nur im eigeaeri, sondern auch offiziell im Interesse der Kirche. Das Interdikt wurde im Sommer 1520 auf Wunsch Christians aufgehoben, der Bann gegen die Sture-Anhänger blieb aber weiterhin bestehen. Sten Sture ist im Februar 1520 als Gebannter gestorben, wurde jedoch m Stockholm kirchlich bestattet.

Das Eingreifen der Kirche voraussehend, hatte Sten Sture am 23. November 1517 auf einer Reichs Versammlung sechzehn namentlich aufgeführte Reichsräte, darunter vier Bischöfe, einen offenen Brief ausstellen lassen, in dem die vorhin genannten Maßnahmen gegen Erzbischof Gustav - seine Absetzung und das Abbrechen seiner Burg Stäket - gerechtfertigt und beschlossen wurden. Dieser Konföderationsbrief, der u.a. mit dem Reichssiegel und dem Siegel der Stadt Stockholm versehen war, sprach auch für die Ritterschaft und den Adel, die Bergleute und Bauern sowie die Bürgermeister und den Rat von Stockholm. Wichtigster Punkt im Hinblick auf die kommenden Ereignisse war die Erklärung, daß man im Falle eines Bannes (nagon obestondb, ban eller banzmoll) diesen gemeinsam abwehren und dagegen vorgehen würde. Nach dem Tode Sten Stures befand sich die Urkunde im Besitz seiner Witwe Christina Nilsdotter (Gyllenstierna).

Anfang September 1520 stand Christian kurz vor seinem Ziel. Bereits im März war er vom schwedischen Reichsrat als König anerkannt worden; nun leistete lediglich die ausgesprochen sturefreundliche Hauptstadt, von Christina Gyllenstierna verteidigt, seinen deutschen, schottischen und französischen Soldtruppen noch Widerstand. Am 7. September gelang die Einnahme, aber nicht mit Machtmitteln, sondern durch Diplomatie. Nachdem der König in einer Urkunde vom 5. September Stockholm volle Amnestie bewilligt und in ähnlichen Urkunden auch Frau Christina und den Befehlshabern des Schlosses versichert hatte, daß die alten Streitigkeiten eine „erledigte Sache“ (een clar, affthalen sack i alle rette, aandelige och werdzlige, epther thenne dag) sein sollten, ergab sich die Hauptstadt. Am 7. September wurde das Schloß übergeben, am 8. erfolgte die Huldigung durch Bürgermeister, Ratsherren und Bürger. In den Amnestieurkunden heißt es ausdrücklich, daß die Schäden, die Erzbischof Gustav, der ehemalige Erzbischof Jakob, Bischof Otto von Västerås und andere Geistliche, Ritter und Adlige erlitten hatten, für immer eine „erledigte Sache“ sein sollten, namentlich die Zerstörung von Stäket und Erzbischofjakobs Schloß Arnö. Nichts davon dürfte künftig vor ein geistliches oder weltliches Gericht gezogen werden. Das königliche Majestätssiegel und das Reichssiegel Schwedens sowie die Siegel von siebzehn Bischöfen, Rittern und anderen Adligen verliehen den Urkunden volle Rechtsgültigkeit.

Die Besiegten wähnten sich nun rechtlich abgesichert. Es war jedoch eine trügerische Hoffnung, denn Erzbischof Gustav und die anderen Reichsräte hatten keine Amnestieerklärung abgegeben; sie hatten die Urkunden lediglich als Zeugen besiegelt, und außerdem war die weltliche Macht Christians nach dem kanonischen Recht nicht befugt, in kirchlichen Belangen Entscheidungen zu treffen. Wohl kaum erwogen wurde die Gefahr, daß die Amnestierten für Ketzer erklärt werden könnten, wodurch die Versprechen des Königs völlig wertlos geworden wären. Nach kanonischem Recht waren nämlich Verträge mit Ketzern und Versicherungen ihnen gegenüber nicht gültig.

Ein weiteres wichtiges Ziel Christians wurde am 31. Oktober erreicht, als der schwedische Reichsrat auf seinen Wunsch hin m einem offenen Brief erklärte, daß ihm das Reich nicht durch Wahl, sondern durch Erbe gehörte, und daß er deshalb als rechtmäßiger Erbherr Schwedens gekrönt werden sollte. Die juristische Begründung seiner Forderung war von Dr. Johann Sucket, dem Gesandten Kaiser Karls V., sowie dem Bischof von Odense Jens Andersen, Beldenak genannt, vorgebracht worden. Einen Tag darauf, am 1. November, stimmten die Teilnehmer der Reichsversammlung, die anläßlich der Krönung nach Stockholm berufen waren, ebenfalls der Forderung des Königs zu. Damit war eine jahrhundertealte schwedische Tradition, die das Wahlkönigtum vorsah, unterbrochen worden. Das neuzeitliche regimen regale hatte über das mittelalterliche regimen politicum gesiegt.

Die ehemaligen Gegner des Königs hofften nun auf die Gnade und den Großmut ihres neuen Herrn, zumal sie seine Amnestieerklärungen besaßen. Unter solchen versöhnlichen Vorzeichen wurde die Krönung in der Storkyrka am 4. November feierlich durchgeführt und die anschließenden Festlichkeiten im königlichen Schloß begonnen. Wenige Wochen danach fand in Stockholm ein weiteres Fest statt. Aus Dänemark war die Nachricht eingetroffen, daß König Christians Gemahlin Elisabeth am 10. November einer Tochter das Leben geschenkt hatte, und der neue Rat der Hauptstadt unter dem Bürgermeister Gorius Holste veranstaltete aus diesem Anlaß ein Fest im Rathaus, an dem nicht nur Christian mit seinen Hofleuten, sondern auch „Frauen, Jungfrauen und Bürgerinnen“ Stockholms teilnahmen.

Diese beiden Feierlichkeiten umrahmen die dazwischenliegenden blutigen Ereignisse, die unter der Bezeichnung „Stockholmer Blutbad“ in die Geschichte eingegangen sind, und bilden zu ihnen einen scharfen Kontrast. Fest und Freude einerseits, Hinrichtung und Trauer andererseits verleihen dem Drama einen „renaissancehaften“ Charakter und erinnern uns an das Zeitalter Cesare Borgias, Niccolo Macchiavellis und Heinrichs VIII.

Christian II.

Christian II. war zur Zeit seiner Krönung 39 Jahre alt. Albrecht Dürer hat den stattlichen Mann 1521 in Antwerpen in Kohle gezeichnet und schreibt in seinem Reisebericht, daß sich das Volk gewundert habe, wie mannhaft und schön der König war. Auch von Lucas Cranach und anderen Malern besitzen wir Gemälde mit Darstellungen Christians. Es gibt ein oft abgebildetes meisterhaftes Porträt des Revaler Malers Michel Sittow aus dem Jahre 1515, auf dem er als mißtrauisch blickender, fast asthenischer Mann festgehalten ist. Augen und Mund verraten einen Zug von Brutalität. Das 1523 in Wittenberg entstandene Gemälde Cranachs zeigt ihn dagegen fülliger und mit einem Hauch von Melancholie.

In „demokratischem“ Geist erzogen - er lebte als Kind zeitweise in einer bürgerlichen Familie in Kopenhagen -, versuchte Christian als Regent in Dänemark und Norwegen (ab 1513), die Interessen der Bürger und Bauern gegenüber denen des Adels zu fördern, was später zu einer positiven Einschätzung seiner Regierung geführt hat. Er war in vielem seiner Zeit voraus. Leidenschaftlich an Politik interessiert, strebte er außenpolitisch nach der endgültigen Eroberung Schwedens und danach, die Macht der Hanse zu brechen; innenpolitisch versuchte er, den Adel und die Kirche zurückzudrängen.

Um seine großen Pläne verwirklichen zu können, brauchte der König Geld, vor allem für den Krieg in Schweden, der mit Söldnertruppen geführt wurde. Um sich das nötige Geld zu verschaffen, scheute sich Christian nicht, kurzerhand die nordischen Ablaßgelder, die für den Bau des Petersdoms vorgesehen und von dem päpstlichen Legaten Dr. Giovanni Angelo Arcimboldi gesammelt worden waren, zu beschlagnahmen. Der Legat selbst konnte flüchten, sein Bruder aber wurde ins Gefängnis geworfen. Begründet wurde diese dreiste Maßnahme mit dem Hinweis darauf, daß Arcimboldi nach seiner Ankunft in Schweden 1518 offen die Partei Sten Stures ergriffen und somit den Krieg verschuldet habe. Die Kosten des Krieges betrugen nach den Angaben des Königs über eine Million Gulden; an anderer Stelle spricht er von mehreren hunderttausend Gulden. Harte Gegenmaßnahmen seitens der Kurie waren nicht zu befürchten, denn erstens war Christian mit Kaiser Karl V. verschwägert - er hatte 1514 dessen damals dreizehnjährige Lieblingsschwester Isabella (Elisabeth) geheiratet (Beilager 1515); es war die vornehmste Heirat eines nordischen Fürsten überhaupt -, und zweitens befürchtete man in Rom immer, den eigenwilligen und als mächtig angesehenen Unionskönig in die Arme der schismatischen Russen oder der Lutheraner zu treiben.

Die vorhin genannten „demokratischen“ Tendenzen ändern nichts daran, daß Christians Regierung die eines allmächtigen Herrschers war, der harte Machtmittel nicht scheute, um seinen Willen durchzusetzen. Während seiner Zeit als Vizekönig von Norwegen 1506—1512 schlug er dort einen Aufstand mit großer Härte nieder. Bezeichnend ist auch, daß es seine Gewohnheit war, nach dem Einzug m eine Stadt als erstes einen Galgen zu errichten.

In Norwegen machte er die junge Holländerin Dyveke Willemsen zu seiner Geliebten und hielt trotz der heftigen Proteste der Habsburger auch nach der Heirat mit Elisabeth an dieser Beziehung fest. Als Dyveke im Sommer 1517 unerwartet starb - es wurde behauptet durch Gift -, bedeutete dies für ihn eine starke psychische Belastung. Zunehmend geriet er nun unter den Einfluß von Sigbrit, der begabten und willensstarken und vom Adel Dänemarks verhaßten Mutter Dyvekes. Seine Auseinandersetzungen mit dem Reichsrat und dem Adel des Landes nahmen von nun an schärfere Formen an. Hinrichtungen, die im Herbst 1517 folgten, wurden bald mit dem Tod Dyvekes in Verbindung gebracht. So hieß es, daß der am 28. November geköpfte Hauptmann des Kopenhagener Schlosses, Torbern Oxe, Dyveke vergiftete Kirschen gesandt habe; nach anderen Versionen bestand sein Verbrechen dann, daß er die Gunst Dyvekes erstrebt habe. Neuere Forschungen, die wiederum nicht unbestritten sind, vermuten dagegen Geldunterschlagung als Grund für die Hinrichtung. Wie dem auch sei, Christian wollte den Tod des Schloßhauptmanns und hat seinen Willen auch durchgesetzt. Als der dänische Reichsrat Torbern Oxe mit der Begründung freisprach, daß für die bloße Absicht keine Strafe in den Gesetzen vorgeschrieben sei, stellte der König ein neues Gericht aus zwölf Bauern zusammen, dessen formelhafter Spruch lautete: „Nicht wir urteilen über Torbern, seine eigenen Taten verurteilen ihn.“ Daraufhin ließ Christian Torbern Oxe köpfen.

Dieses Ereignis wird hier angeführt, weil es deutliche Parallelen zum Vorgehen des Königs im Prozeß des Stockholmer Blutbads aufzeigt.
Bemerkenswert ist auch eine Äußerung des Königs während eines Gespräches mit Erasmus von Rotterdam im Jahre 1521. Als Erasmus den gewaltsamen Bruch Luthers mit der Kirche bedauerte, antwortete Christian: „Nein, gar nicht, mit milden Mitteln richtet man nichts aus; die Heilmittel, die den ganzen Körper erschüttern können, sind die besten und wirksamsten.“ - Ob er dabei auch an das Stockholmer Blutbad dachte?
Eine so komplizierte Persönlichkeit wie die Christians II. läßt sich nicht mit Hilfe einiger weniger Beispiele einfangen; die hier genannten spiegeln jedoch wichtige Seiten seines vielschichtigen Charakters wider.

Erster Prozeßtag

Während der Krönungszeremonie in der Storkyrka am Sonntag, dem 4. November durch den erst 32jährigen Erzbischof Gustav Trolle und die anderen anwesenden Bischöfe und Geistlichen versprach König Christian nicht nur, die eingegangenen Verpflichtungen zu halten, sondern auch, die Kirche zu schützen. Danach schlug er einige seiner Hauptleute und Befehlshaber zu Rittern und entschuldigte sich dafür, daß er keinem Schweden diese Ehre erwies; das würde er bei einer anderen Gelegenheit nachholen. In einer feierlichen Rede auf Latein würdigte sodann der Gesandte Sucket den König im Namen des Kaisers und begrüßte ihn als Ritter des Ordens vom Goldenen Vlies. Christian war 1519 von einem Ordenskapitel in Barcelona in diesen Orden aufgenommen worden - er ist der einzige nordische Monarch, dem eine solche Ehre widerfahren ist -, hatte aber seine Insignien noch nicht erhalten. Nun wurde ihm von Sucket die goldene Ordenskette mit dem Vlies umgehängt. Es folgten das Festmahl und die weiteren höfischen Feierlichkeiten auf dem Schloß, während derer Christian seine schwedischen, deutschen und dänischen Gäste „herrlich und wohl bewirtete“. Als Geschenk der Stadt Stockholm wurde ihm ein schwerer vergoldeter Silberpokal mit sechzig eingelegten ungarischen Gulden überreicht. Keiner erwartete nun etwas anderes als „Gnade, Gunst und alles Gute seiner Majestät“.

Am dritten Tag nach der Krönung jedoch, „als sie am lustigsten waren“, verwandelte sich die große Gnade „in eine große schreckliche Ungnade“. Es war am Mittwoch, dem 7. November, als auf dem Stockholmer Schloß „ein anderes Gastmahl begann“, wie es ein Chronist ausdrückt. Die Pforten des Schlosses wurden um die Mittagszeit geschlossen; zwar konnten Gäste noch hineingehen, es wurde aber niemand mehr herausgelassen. Die Anwesenden mußten sich im großen Saal einfinden, wo der König zusammen mit dem Reichsrat den Vorsitz führte. Was daraufhin folgte, wird in den Quellen zum Teil unterschiedlich dargestellt, ist in wichtigen Einzelheiten schwer zu rekonstruieren und gehört zu den in der skandinavischen Geschichtsforschung am heftigsten diskutierten Problemen.

Vermutlich haben Erzbischof Gustav, der alte Erzbischof Jakob (durch seinen Vertreter Meister Jon Eriksson, Kanoniker in Uppsala) und Bischof Otto nacheinander mündliche Klage gegen ihre Widersacher innerhalb der Sturepartei erhoben und finanziellen Ersatz ihrer jeweiligen Schäden und Verluste beantragt. Das Wort „Ketzer“ ist wohl bereits in diesem Stadium vom Erzbischof gebraucht worden, da der König ja allein durch den Vorwurf der Ketzerei gegen die Sture-Anhänger von seinen Amnestieversprechen ohne Rechtsverletzung entbunden wurde, und die Geistlichen dadurch hoffen konnten, die von ihnen geforderten Entschädigungen zu erhalten. Bis dahin handelte es sich offensichtlich um ein zwischen Erzbischof Gustav und dem König verabredetes Vorgehen. Zwischen den beiden fand dann ein Wortwechsel statt, in dem Trolle das Angebot des Königs ausschlug, einen Vergleich mit seinen Widersachern einzugehen. Wie ehrlich das Vergleichsangebot Christians gemeint war, kann nicht festgestellt werden; die Vermutung liegt jedoch nahe, daß er das „Nein“ des Erzbischofs vorausgesehen hat. Jedenfalls konnte er diesen nun als treibende Kraft im weiteren Geschehen hinstellen. Trolle forderte, daß die anwesenden Beschuldigten arrestiert wurden und ihm Schadenersatz leisten sollten, unabhängig davon, daß bereits ein Prozeß in dieser Angelegenheit in Rom eingeleitet worden war. Für ihn war es selbstverständlich, daß die Rechtsfrage in der Kurie entschieden werden sollte. Bezeichnenderweise wollte der König dies jedoch nicht, sondern bot dem Erzbischof Gericht und Entscheidung im Reich an, wobei er versprach, daß eine Wiedergutmachung geleistet werden sollte. Damit begnügte sich Trolle.
Bereits in dieser Phase hat also Christian die Initiative übernommen. Der Erzbischof ist für ihn zu einem Werkzeug geworden. In seinem Eifer, dem König ein Mittel geben zu können, um die Amnestieerklärungen zu umgehen, hatte Trolle Pandoras Büchse geöffnet und das verhängnisvolle Wort „Ketzer“ benutzt. Nun gab es kein Zurück mehr. Der Chronist Olavus Petri drückt dies mit den folgenden Worten aus, wenn er vom König schreibt: „Denn er trachtete damit nach dem Leben vieler Männer, und weil der Erzbischof nicht so ernstlich nach deren Leben trachtete, die er angeklagt hatte, erzürnte dies den König, und er strafte ihn später dafür mit harten Worten, so daß auch der Erzbischof sich fürchtete.“

Nachdem nunmehr ein gerichtliches Vorgehen beschlossen worden war, wurde eine Klageschrift des Erzbischofs verfaßt, die auch die Schäden Erzbischof Jakobs, Bischof Ottos und Meister Jons berücksichtigte. Sie ist als eine Zusammenfassung der mündlich vorgetragenen Klagen zu verstehen. Daß sie erst nach diesen entstanden ist, geht aus der darin enthaltenen Polemik Trolles gegen das Vergleichsangebot des Königs hervor. Außerdem ist in ihr eine wörtlich übernommene Passage aus der Klage Erzbischof Jakobs enthalten; denn aus einem der Sätze spricht nicht Erzbischof Gustav, sondern Meister Jon.

Der Wortlaut der Klageschrift ist in die „Ketzererklärung“ des folgenden Tages mit aufgenommen worden. Auffallend ist der wiederholte Vorwurf der Ketzerei in der besonders verwerflichen Form der „notorischen“ Ketzerei. Offenbar wurde ein Notoritätsprozeß angestrebt, bei dem keine Beweisführung erforderlich war, da die Ketzerei als offenkundig betrachtet wurde. Das Schriftstück ist im Hinblick auf den Prozeß entstanden. Nach der Abfassung wurde es von Meister Jon dem König und dem Reichsrat vorgelegt.

Als offenkundige Ketzer, die „alle gleich gut und gleich groß in Ketzerei“ sind, führt die Klageschrift den toten Herrn Sten Sture, dessen Mutter Frau Sigrid Eskilsdotter (Banér) und Witwe Frau Christina Nilsdotter (Gyllenstierna), fünfzehn andere namentlich genannte Personen, darunter einige Mitglieder des Reichsrats, sowie Bürgermeister, Ratsherren und die Stadt Stockholm an. Allein der Schaden des Erzbischofs wird mit einer Million Mark lötigen Silbers beziffert, eine vollkommen unrealistische Summe, die sich gut mit den Angaben Christians über die Gesamtkosten des Krieges gegen Schweden deckt. Bemerkenswert ist die Beschuldigung, daß die Geistlichen trotz des Interdikts von den Sture-Anhängern gezwungen worden waren, im Erzstift Uppsala und im Stift Västerås die Messe zu lesen, nachdem Erzbischof Gustav und Bischof Otto gefangengenommen worden waren; dies war ein offenbarer Verstoß gegen das kanonische Recht. Anschließend bittet Trolle den König nochmals um Hilfe gegen diese offensichtlichen Ketzer, fordert die Rückgabe der Güter und Schadensbuße sowie die Festnahme all dieser Personen, bis sich der König entschlossen hat, „welches Recht Euer Gnaden uns pflichtig seid über sie, Lohn von Gott und Lob aller Christenheit erhaltend für Strafe, die Euer Hochmächtiger Gnaden solche offenkundige Ketzer übergehen läßt“.

Die heftigen Anklagen gegen ihren verstorbenen Mann, gegen sie selbst und ihre Familie veranlaßten nun Christina Gyllenstierna zu einer verhängnisvollen Reaktion. Um zu beweisen, daß die gegen den Erzbischof gefaßten Beschlüsse auf einer Reichsversammlung festgelegt worden waren, ließ sie den Konförderationsbrief vom 23. November 1517 holen und vorlegen. Sie glaubte, der Umstand, daß nicht weniger als sechzehn Reichsräte, von denen vier Bischöfe waren, sowie u. a. Bürgermeister und Ratsherren von Stockholm den Inhalt der Urkunde mit zu verantworten hatten, würde der Anklage die Schärfe nehmen. Doch das Gegenteil war der Fall. Erzbischof Gustav soll sofort die Urkunde an sich genommen und geäußert haben: „Ja, hier haben wir das, wonach man sucht.“ Zu den anderen Anklagen kam nun eine weitere hinzu, nämlich die, daß sich die Aussteller des Konföderationsbriefes gegen die Kirche verschworen hatten, da sie einen künftigen Bann nicht hinnehmen wollten und gegen ihn vorgehen würden.

Durch diese wohlgemeinte aber unbedachte Maßnahme der jungen Witwe Sten Stures war dem Erzbischof und vor allem dem König eine neue gefährliche Waffe in die Hände gegeben worden, die sofort genutzt wurde. Der Personenkreis der Beschuldigten konnte nun über die in Trolles Klageschrift genannten hinaus erheblich erweitert werden. Die Bischöfe und Reichsräte, die den Konförderationsbrief ausgestellt hatten, wurden, sofern sie anwesend waren, nacheinander vom König persönlich verhört. Einige konnten sich verteidigen, wie der Bischof Hans Brask von Linköping, der im Wachs unter dem Siegel einen kleinen Zettel mit den Worten „Zu dieser Besiegelung bin ich genötigt und gezwungen worden“ versteckt hatte und ihn nun zu seiner Entlastung hervorholte; andere waren mit ihrer Verteidigung weniger erfolgreich.

Nach einiger Zeit entfernte sich der König und überließ es dem Rat, die Untersuchungen zu Ende zu führen. Zuvor soll er einen großen Pokal genommen und vor den Versammelten mit unheilvoller Anspielung auf Johannes den Täufer getrunken haben; dies jedenfalls nach einem Bericht, der ein halbes Jahr später in einer geheimen Sitzung der Kurie in Rom erörtert wurde. Inzwischen war es dunkel geworden, und Licht wurde herbeigeschafft. Dann kamen die dänischen Hauptleute Claus Bille und Severin Norby, die beide nach der Krönungszeremonie in der Storkyrka von Christian zu Rittern geschlagen worden waren, und suchten auf Befehl des Königs mit vielen bewaffneten Männern den Saal nach Personen ab, die sie wegführten. Als erstes mußten die Bischöfe und einige Adlige den Saal verlassen, dann wurde eine große Anzahl sowohl adliger als auch nichtadliger Frauen und Männer von den Knechten zum Turm des Schlosses gebracht.

Gegen 22 Uhr holte man alle Prälaten, Kanoniker und Priester, die zusammen mit den Bischöfen - mit Ausnahme der Bischöfe Mathias Gregersson (Lillie) von Strängnäs und Vincentius Henningsson von Skara - in einen engen Raum geführt wurden, wo sie unter allerhand Beschwernissen die kalte Nacht verbringen mußten. Die Bischöfe von Strängnäs und Skara wurden in einem anderen Raum, getrennt von den übrigen, untergebracht. Über ihr Schicksal war offenbar schon jetzt entschieden worden.

Zweiter Prozeßtag

Die Trennung der Gäste war bewußt vorgenommen worden. Das Schicksal nicht nur der Bischöfe von Strängnäs und Skara, sondern auch das einer Reihe anderer angeklagter Personen stand bereits fest, es fehlte nur eine rechtliche Legitimation.

Diese Legitimation zu erbringen war die Aufgabe der vierzehn Geistlichen, die am nächsten Morgen um 9 Uhr in den großen Saal des Schlosses hineingeführt wurden. Unter ihnen befanden sich bezeichnenderweise nicht die beiden bereits genannten Bischöfe. Als sie im Saal versammelt waren, wurde ihnen von Meister Jon aus Uppsala die am vorigen Tag abgefaßte Klageschrift gegen den verstorbenen Sten Sture und einige seiner Anhänger vorgelegt. Danach stellte Meister Jon die Frage, ob die in der Klageschrift angeführten Untaten, die zudem durch den „vorgetragenen Brief“, d.h. den Konförderationsbrief, bewiesen worden waren, nicht offenkundige Ketzerei gegen die römische Kirche seien.

Die Geistlichen „nahmen die Angelegenheit an sich und besprachen sie genau in allen Punkten“. Dann wurde die Antwort zunächst mündlich von jedem einzelnen, je nach Rang und Würde, abgegeben und anschließend eine gemeinsame schriftliche Erklärung auf ein Pergamentblatt niedergeschrieben. Daß die gestellte Frage mit „Ja“ beantwortet werden würde, war vorauszusehen, denn der Druck auf die Befragten war groß.
Von den vierzehn in der Pergamenturkunde angeführten Personen haben lediglich acht ihre Siegel angebracht, wohl deshalb, weil gerade sie als hohe Würdenträger ihre Siegelstempel immer mit sich führten. Eindeutig sind die Siegel von Erzbischof Gustav, Bischof Jens von Odense, Bischof Hans von Linköping, Bischof Otto von Västerås und Dompropst Jöran Turesson (Bielke) aus Uppsala zu identifizieren. Die Urkunde wurde später von König Christian als wichtiges Dokument im königlichen Archiv in Kopenhagen aufbewahrt.

In ihrer Erklärung gingen die Geistlichen in einem wesentlichen Punkt über die Beschuldigungen in der Klageschrift Gustav Trolles hinaus, denn sie führten an, daß Herr Sten und seine Anhänger seit mehreren Jahren (gemeint ist seit 1517) mit dem strengsten Bann der Kirche belegt waren und darin »hart und unversöhnlich verharrt hätten«. Die Beschuldigten hätten keinen Rat annehmen und keine Ermahnung beachten wollen, weder von Geistlichen im Reich Schweden, noch von den Richtern, die der Papst in dieser Angelegenheit nach Schweden gesandt hatte. Statt dessen hätten sie diejenigen, die das Interdikt und das Gebot des Papstes einhalten wollten, bedroht und geschmäht. Darüber hinaus hätten sie sich zusammengetan, besiegelt und geschworen, daß „ich“ — hier spricht Erzbischof Gustav Trolle — „nie wieder zu meiner Freiheit und meiner Domkirche kommen, sondern in einem ewigen Gefängnis bleiben würde“. Sie hätten sich in einem unchristlichen Bund gegen einen zu erwartenden Bann und ein Interdikt vereinigt. Diejenigen, die aus freiem Willen und ohne Bedrängnis dem genannten unchristlichen Bund beigetreten waren, hätten sich offenbar aus dem Gehorsam der Kirche entfernt. „Und können wir nicht anderes finden, als daß es nach dem Gesetz der Heiligen Kirche, des Kaisers und Schwedens offenkundige Ketzerei ist, und sollen sowohl er (d. h. Sten Sture) als auch sie für offenkundige Ketzer gehalten und genannt werden.“

Kann man dies nun als ein regelrechtes Urteil eines legitimen geistlichen Gerichts, das die Todesstrafe impliziert, ansehen? War König Christian lediglich der weltliche Arm der Kirche und als solcher verpflichtet, das Todesurteil zu vollstrecken? - Handelt es sich nicht eher um eine „Ketzererklärung“, ein Gutachten und kein Urteil, keine „Sententia“ im engeren Sinn?

In der skandinavischen Forschung ist diese Frage eingehend und in heftigen Polemiken erörtert worden, denn von ihrer Beantwortung hängt die Beurteilung der „Schuldfrage“ ab. Wir vertreten die entschiedene Ansicht, daß es sich lediglich um ein Gutachten von befragten Experten handelt, obwohl es vom König als Urteil hingestellt wurde. Im Hinblick auf das kanonische Recht enthält das Dokument, um ein „Urteil“ zu sein, allzu viele Schwachstellen. Die Legitimation des „Gerichts“ kam nicht von der geistlichen, sondern eindeutig von der weltlichen Macht, vom König. Die Urkunde nennt nicht die Namen sämtlicher Verurteilten, gibt das Strafmaß nicht an und enthält keine Angaben über die Übergabe der Betreffenden an die weltliche Macht. Auffallend ist auch, daß ihnen keine Gelegenheit gegeben wird, der ihnen zur Last gelegten Ketzerei abzuschwören.

Es handelt sich somit nicht um ein Urteil, wie so oft behauptet worden ist. Die Aussteller der Urkunde haben diese ebenfalls nicht als „Sententia“ angesehen. Im Gegenteil, man darf den drei Geistlichen wohl Glauben schenken, die später beteuerten, daß sie den wahren Zweck der Frage und ihrer Beantwortung während des Prozesses nicht verstanden hätten. Trotzdem hatten die Aussteller der Urkunde eine große Mitverantwortung zu tragen, denn ihre Erklärung war für die folgenden Ereignisse von entscheidender Bedeutung.

Dieselbe Ansicht, daß es sich bei der Ketzererklärung nur um eine „Expertise“ handelt, hat den dänischen Historiker Skyum-Nielsen zu der Annahme veranlaßt, daß Christian später selbst oder zusammen mit dem Reichsrat ein regelrechtes Urteil gefällt haben muß; dies sei seiner Ansicht nach mündlich gewesen und habe deshalb keine Spuren in den Quellen hinterlassen. Eine solche Vermutung berücksichtigt zwar die juristische, nicht aber die machtpolitische Situation in Stockholm Anfang November 1520. Der mächtige Erb- und Unionskönig Christian II. hat es einfach nicht als erforderlich erachtet, ein nachfolgendes Urteil zu fällen. Ihm genügte die Ketzererklärung als Urteil. Er hatte sein Ziel — eine Art juristische Legitimation - erreicht, und die Blutarbeit konnte beginnen. Hinter dem Geschehen spürt man wie im Fall des gehenkten Kopenhagener Schloßhauptmanns Torbern Oxe den starken Willen des Königs. Mit einer Mischung aus Logik, Leidenschaft, juristischer Spitzfindigkeit und Brutalität hat er es verstanden, den fast naiven Eifer des Erzbischofs Gustav Trolle für seine eigenen Ziele, die weit radikaler als die des Erzbischofs waren, auszunutzen. Vergessen sollte man in diesem Zusammenhang auch nicht, daß Trolle zwar demonstrativ von Christian, jedoch nicht von den Zeitgenossen, als für die Hinrichtungen verantwortlich hingestellt wurde. Wer die Verantwortung des Königs herabsetzen will, um ihn dadurch von dem Ruf des „Tyrannen“ zu befreien - wie es die schwedischen Historiker Lauritz und Gurt Weibull versucht haben -, hat in Wirklichkeit die Willenskraft und das Machtstreben Christians unterschätzt. Er war ein Machtmensch und Macht ging bei ihm in diesem Fall vor Recht.

Das Blutbad

Eine wichtige, aber nur sehr knapp überlieferte Schilderung der Vorgänge in Stockholm nach der Beendigung des Prozesses am Vormittag des 8. November stammt von dem Profos Jürgen Homuth, der sich zu der Zeit auf dem Schloß befand. Nach seiner Darstellung kam der königliche Sekretär Didrik Slagheck betrunken zu ihm und befahl ihm im Namen des Königs aufs schärfste, sofort mit den Hinrichtungen zu beginnen und dabei keine Beichte zu gewähren. Einer der Bischöfe trat auf ihn zu, es war der Bischof von Skara, und fragte: „Profos, was gibt es Neues?“ — „Gnädiger Herr, nicht viel Gutes, Euer Gnaden werden mir verzeihen, ich muß Euer Gnaden das Haupt abschlagen lassen.“ — Der Bischof erschrak und antwortete: „Weder seine Königliche Würden, noch jemand anders hat die Macht, über mich zu urteilen, nur der allmächtige Gott und der Heilige Vater, der Papst.“

Den anderen festgenommenen Gästen wurde ihr bevorstehendes schreckliches Schicksal von dem auf einer Bank stehenden Profos als ein Dekret des Königs mit lauter Stimme verkündet. Die Hinrichtungen begannen am selben Tag um die Mittagszeit. Sie fanden auf dem Stortorg unweit des Schlosses statt, wo die Kriegsknechte Christians einen Kreis gebildet hatten. Dort befand sich auch einer der beiden Galgen, die der König unmittelbar nach seinem Einzug in Stockholm hatte errichten lassen.

Bevor das Blutbad begann, hielt laut der Chronik des Olavus Petri ein Mitglied des dänischen Reichsrats eine Ansprache an das Volk und bat es, sich nicht über die Strafe, die nun folgen würde, zu erschrecken, denn seiner königlichen Majestät war von Erzbischof Gustav befohlen worden (bijdin och tilkraffd), eine solche Strafe auszuführen. Der Erzbischof hätte dreimal auf seinen Knien darum gebeten, daß das Unrecht, das ihm widerfahren sei, bestraft werden möge. Daraufhin rief Bischof Vincentius von Skara dem dänischen Reichsrat zu, daß er nicht die Wahrheit sage, sondern daß sein König mit Lügen und Verrat gegen die Männer Schwedens handele. Er forderte für die anderen ein Urteil, damit sie wüßten, warum sie sterben sollten, sprach harte Worte gegen den König und sagte die Strafe Gottes wegen solchen Unrechts voraus. Ähnliches riefen auch zwei Stockholmer Ratsherren, Anders Ruth und Anders Karlsson.

Zuerst fielen die Köpfe der Bischöfe Mathias von Strängnäs und Vincentius von Skara unter dem Schwert des Henkers. Da dies ein eklatanter Verstoß gegen das kanonische Recht war, fällt es schwer zu glauben, daß Gustav Trolle, ein unermüdlicher Verteidiger der Freiheit der Kirche, eine solche Maßnahme gewollt oder gebilligt hätte. Die Scharfrichter waren von der Hinrichtung der Bischöfe nicht unberührt. Dem Bischof von Strängnäs wurde als einzigem der Kopf zwischen die Beine gelegt, und zwei Tage später, als die Leichname weggeschafft wurden, will der Profos festgestellt haben, daß das Hemd des Bischofs von Skara, über dem Herrenkleid getragen, genauso sauber und makellos wie vor der Hinrichtung gewesen sei, obwohl der Körper in Blut und Schmutz gelegen hatte.

Bischof Vincentius wird im Konföderationsbrief von 1517 nicht genannt, aber er hatte immer eng mit der Sture-Partei zusammengearbeitet, was ihm nun zum Verhängnis geworden war. Bischof Mathias war Mitaussteller des Konföderationsbriefes gewesen, hatte jedoch nach dem Tod Sten Stures dem Unionskönig treu gedient und ihm wichtige Dienste während der Verhandlungen mit den Schweden geleistet. Ihre politische Vergangenheit hat sie in den Augen Christians zu sehr belastet. Der königliche Sekretär Didrik Slagheck hat sie laut einem Bericht als Verräter bezeichnet, und König Christian spricht in einer übrigens sehr fragwürdigen Darstellung der Ereignisse an die Kurie von ihrem Majestätsverbrechen, ihrem crimen laesae maiestatis gegenüber seinem Vater König Hans.

Bemerkenswert ist der Umstand, daß der König nach dem Blutbad zwei seiner Vertrauten und Ratgeber auf die nun freigewordenen Bischofsstühle setzte: Bischof Jens von Odense sollte Bischof in Västerås und Didrik Slagheck Bischof in Skara werden. Slagheck war ein Priestersohn aus dem Stift Münster in Westfalen, der zuerst in der Kurie und dann dem Legaten Arcimboldi gedient hatte, bis er diesen 1519 verriet und Sekretär des Königs wurde. Höhepunkt der Laufbahn dieses skrupellosen Glücksritters war seine Ernennung zum Erzbischof von Lund im November 1521; es folgte aber bald sein jäher Sturz, angeblich auch deshalb, weil er in einem Brief an die Kurie König Christian die Verantwortung für die Hinrichtung der Bischöfe gegeben hatte, und dieser Brief abgefangen worden war. Im Januar 1522 wurde er auf Befehl Christians auf Gammeltorvet, dem Alten Markt, in Kopenhagen verbrannt.

Nachdem die Bischöfe enthauptet worden waren, wurden vier weltliche Mitglieder des schwedischen Reichsrats, unter ihnen der Ritter Erik Johansson (Wasa), Vater des späteren schwedischen Königs Gustav Eriksson (Wasa), hingerichtet, anschließend zehn bis fünfzehn weitere Adlige, die zumeist dem niederen Adel angehörten. An einer anderen Stelle innerhalb des Kreises aus Kriegsknechten wurden sodann drei Bürgermeister und vierzehn Ratsherren der Stadt Stockholm hingerichtet. Einen dritten großen Leichenhaufen bildeten die Körper der ebenfalls geköpften Bürger. Nachdem etwa 82 Personen hingerichtet worden waren, fiel nach Schilderung des Profoses ein Regen, der das Blut und den Schmutz vermischte. Diese Zahl 82 wird oft als glaubwürdigste Angabe der Gesamtzahl der Getöteten genannt, kann aber nur als Mindestzahl gelten, denn es ist in dem Bericht keine Rede davon, daß die Hinrichtungen mit dem Beginn des Regens aufhörten. Auch am folgenden Tag, am Freitag, wurden viele mit dem Schwert gerichtet. „Aber was diejenigen betrifft, die Tag für Tag auf dem Stortorg am Galgen aufgehängt wurden, wußte man keine rechte Zahl, denn der Galgen war oft voll und selten leer. Und die, die aufgehängt wurden, waren zumeist die Diener der geköpften Herren“, schreibt Olavus Petri.
Die Leichname der Getöteten lagen auf dem Stortorg bis zum Martinsabend, dem 10. November. An diesem Sonnabend wurden sie aus den Stadtmauern Stockholms hinausgeschafft und auf Södermalm verbrannt. Dieselbe Ketzerstrafe widerfuhr den sterblichen Überresten Sten Stures, die auf Befehl des Königs ausgegraben, im Sarg zur Hinrichtungsstätte gebracht und dort zur Schau gestellt worden waren. „Auf diese Weise hatte König Christian Sankt Martins Gans gebraten“, lautet die Bemerkung eines Lübecker Chronisten dazu. Ein weiterer Toter war bereits auf Anordnung Erzbischof Gustavs ausgegraben worden und wurde nun ebenfalls auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

Mitte Dezember hatten die Wellen des Blutbades Finnland erreicht. Auf Schloß Raseborg südöstlich von Abo (Turku) wurden am 16. dieses Monats auf Befehl Christians mehrere Personen hingerichtet, weil sie Anhänger Sten Stures gewesen waren, darunter zwei Reichsräte. Einer von ihnen war Dr. Hemming Gadh, ein ehemaliger electus von Linköping, der auf die Seite des Unionskönigs übergewechselt war und ihm seit Beginn des Jahres als Unterhändler treue Dienste geleistet hatte. Weitere Hinrichtungen fanden in Südschweden statt, als sich die Truppen Christians im Dezember 1520 und im Januar und Februar 1521 nach Dänemark zurückzogen. So wurden zwei Parteigänger Sten Stures in Vadstena gevierteilt und in Jönköping einige Adlige, von denen zwei Knaben waren, geköpft. In dem alten, 1143 gegründeten Zisterzienserkloster Nydala (Nova vallis) ertränkten die Dänen am 2. Februar den Abt Arwid zusammen mit sechs weiteren Mönchen und führten die Kleinodien des Klosters mit sich fort. Auch diese Gewalttat erregte Aufsehen in Europa und wird u. a. in einem Brief Philipp Melanchthons erwähnt. Sie wurde später von Christian seinem damaligen Sekretär Didrik Slagheck angelastet, aber eine Eintragung in einem Codex des Klosters und andere Quellen sprechen eindeutig von der Schuld des Königs.

Bewertung und Folgen

Der Prozeß vor dem Stockholmer Blutbad war in erster Linie ein politischer Prozeß, der sich des Deckmantels der Religion bediente. Hinter der berechtigten Forderung Gustav Trolles und der Kirche auf restitutio spoliatorum, auf Wiedergutmachung und Rückgabe des Geraubten, verbarg sich der starke politische Wille König Christians, mit seinen gefährlichsten Gegnern innerhalb der Sture-Partei abzurechnen und sich ihrer ein für allemal zu entledigen. Ihre physische Vernichtung und die Konfiszierung ihrer Güter war das Ziel, zu dessen Erreichung das radikale Vorgehen diente. Sten Stures gewaltsames Verhalten gegenüber der Kirche hatte Christian die Gelegenheit hierzu geboten, Erzbischof Gustav gab ihm die Waffe in die Hand. Auffällig ist, daß nicht nur diejenigen hingerichtet wurden, die in Trolles Klageschrift genannt oder von der „Ketzererklärung“ betroffen waren, sondern alle diejenigen, die der neugewonnenen Machtstellung Christians in Schweden gefährlich werden konnten. Ein Beispiel dafür ist Bischof Vincentius von Skara. Die überwiegend unionsfreundliche Aristokratie ist vom Blutbad größtenteils verschont geblieben, während „demokratische“ Elemente aus dem niederen Adel und vor allem das Stockholmer Bürgertum - das mindestens vierzig Tote zu beklagen hatte - schwer getroffen wurden. Daß auch die Diener der Witwe Sten Stures und der hingerichteten Adligen sowie der eine oder andere Bauernführer getötet wurden, unterstreicht nur das Gesagte.

Das Vorgehen gegen die Bürgerschaft Stockholms verdient besondere Beachtung. Es wird vermutet, daß Proskriptionslisten vorlagen, nach denen die Kriegsknechte Christians ihre Festnahmen duchführten. Die Tatsache, daß es fast ausschließlich schwedische Bürger waren, die davon betroffen wurden, und daß deutsche Bürger der Hauptstadt nach dem Blutbad wichtige Ämter erhielten, hat zu verschiedenen Vermutungen geführt. Fest steht auf jeden Fall der bemerkenswerte Umstand, daß Christian nach dem Einzug in Stockholm einige Tage lang Gast im Haus des möglicherweise aus Holstein stammenden reichen Kaufmanns und späteren Bürgermeisters Gorius Holste war. Nach dem Blutbad wurde die bewegliche Habe der Hingerichteten im Namen des Königs konfisziert, während die Witwen die Häuser behalten durften. Auch Erzbischof Gustav Trolle hat nun versucht, einen Teil seiner Schäden ersetzt zu bekommen, denn vom König war keine finanzielle Hilfe zu erwarten.

Wie dieser die Ereignisse in Stockholm betrachtet sehen wollte, geht aus einer Proklamation hervor, die er am zweiten Tag des Blutbades an die Gerichtssprengel Vadsbo, Kåkind und Vartofta in Västergötland richtete. In seiner Darstellung vom 9. November heißt es u.a., daß er Bischöfe, Prälaten, Doktoren und gelehrte Männer, „die die weisesten in Schweden waren“, hatte zusammenrufen lassen, um in ihre Hand die Angelegenheit gegen Sten Sture und seine Anhänger zu legen, damit sie über diese ein gerechtes Urteil, wie es die Heilige Schrift ausweist, fällen sollten. „Dann haben sie sie alle zu offenkundigen Ketzern und Gebannten gegen die römische Kirche und den heiligen christlichen Glauben verurteilt; und deshalb haben wir nun sofort die Strafe über sie ergehen lassen, wie es König Sankt Eriks Recht beinhaltet und ausweist, daß Ketzer und Gebannte bestraft werden sollen.“ - Auf diese Weise habe er verhindert, daß über ganz Schweden und vor allem über diejenigen lieben Untertanen, die durch lügnerisches Gerede verführt worden waren, das Schloß Stäket abzubrechen, Bann verhängt würde. „Und wollen wir damit in Frieden und Ruhe das Reich Schweden lenken und regieren.“ - Diese abschließenden Worte besagen, worum es ihm eigentlich ging: Durch das Blutbad wollte Christian Schweden befrieden und in seinem Sinn regierbar machen.

Die Proklamation ist aber auch deshalb wichtig, weil sie die Doppelspurigkeit des Prozesses gegen Ketzer und Gebannte deutlich macht und dadurch einen Schlüssel zum tieferen Verständnis desselben in sich birgt. Nach schwedischem Gewohnheitsrecht - „König Sankt Eriks Recht“ -, so wie es in den Rechten der Landschaften Uppland, Västmanland und Södermanland niedergeschrieben ist, soll der Bischof einen Gebannten, der sich nicht binnen Jahr und Tag gebessert und um Gnade gebeten hat, dem König anzeigen, worauf ihn dieser (ohne vorangehenden Prozeß) mit dem Schwert zu richten hat. Die Bestattung des Hingerichteten in geweihter Erde ist nicht erlaubt, seine Besitztümer jedoch gehören den rechtmäßigen Erben. - Eine entsprechende Bestimmung für Ketzer findet sich in den genannten Rechten nicht. - Die Voraussetzung für eine Hinrichtung der gebannten Sture-Anhänger im November 1520 war nach diesem schwedischen Kirchenrecht zweifellos gegeben, aber eine solche Maßnahme allein hätte weder Erzbischof Gustav und der Kirche, noch König Christian finanziellen Nutzen gebracht, denn die Güter hätten nicht konfisziert werden können. Erst durch die in der „Ketzererklärung“ erfolgte Verbindung von Bannverbrechen und offenkundiger Ketzerei konnte sowohl eine Hinrichtung als auch eine Beschlagnahme der Güter erfolgen. Diese „Zweigleisigkeit“ in der Begründung der Strafe durch Christian erklärt nicht nur die Art der Todesstrafe beim Stockholmer Blutbad - erst durch das Schwert, dann durch den Scheiterhaufen - sondern auch, warum der König bei der unmittelbar darauf folgenden Konfiszierung der Güter der Christina Gyllenstierna gerade das „Ketzerurteil“ stark hervorhob und die Witwe Sten Stures sogar als hingerichtet darstellte: „Nun ist sie tot für die Welt, denn sie ist mit den anderen wegen offenkundiger Ketzerei verurteilt, und ist Strafe über sie (alle) meistenteils nach schwedischem Recht erfolgt.“

Eine von der Darstellung in der Proklamation völlig abweichende Schilderung des Blutbades findet sich in einer Klageschrift, die Christian Ende 1520 oder Anfang 1521 gegen den päpstlichen Legaten Arcimboldi abfassen ließ und an Papst Leo X. richtete. Es ging ihm nun vor allem darum, sich von dem schwerwiegenden Vorwurf, er habe zwei Bischöfe hinrichten lassen, zu befreien. Zu diesem Zweck wurde eine Geschichte konstruiert, die von der Dreistigkeit des Königs und seiner Ratgeber ein beredtes Zeugnis ablegt. Wahrscheinlich ist Christian jedoch Glauben zu schenken, wenn er zu Beginn seiner Ausführungen schreibt, daß er nach dem Sieg gegen Sten Sture und dessen Anhänger die Reichsräte sowie die Bürgermeister und den Rat von Stockholm zusammenberufen habe, „um dadurch über die wahren Wurzeln und den Ursprung der Untaten und vor allem über den unehrlichen Bund, der gegen uns eingegangen wurde, nachdem wir noch zu Lebzeiten unseres hochlöblichen Vaters von allen auserkoren worden waren, und uns das Reich, das uns auch nach den Gesetzen des Landes gehörte, zugefallen war, Bescheid zu erhalten.“
Was dann zunächst folgt, ist eine Bemerkung, daß die Verbündeten eine Strafe wegen crimen laesae maiestatis fürchteten, sowie eine Erwähnung der Klagen der Geistlichen vom 7. November und eine recht ausführliche, aber zum Teil absichtlich unrichtige Wiedergabe des Inhalts des Konföderationsbriefes. Anschließend heißt es: „Nachdem dieses der Allgemeinheit vorgelegt und eröffnet worden war, verließen wir, voller Abscheu wegen der treulosen Untat, die Versammlung. Denn nach ihren üblichen Praktiken war es so bestellt, daß in dem Pulvervorrat, der in großer Menge zum Zweck des Abfeuerns der Kriegsgewehre unter unserem königlichen Saal, wo wir uns dann befanden, bereitlag, Feuer gelegt und wir somit ums Leben gebracht werden sollten. Mit Hilfe Gottes wurde dieses jedoch den Unseren offenbart. Sie ergriffen sogleich die Waffen und warfen sich in Zorn gegen die Verbündeten und deren Helfer, um ihnen Tod und Verderben zu bringen. In dem Haufen standen auch die Bischöfe Mathias von Strängnäs und Vincentius von Skara. Und in der gleichen Raserei der Sinne ließen sie nun die Strafe auch über diese ergehen. Als wir es aber erfuhren, waren wir tief betrübt. Denn wohl war es bekannt, daß diese Bischöfe Majestätsverbrechen gegen unseren vorgenannten Vater begangen hatten, und wohl auch bekannt, daß sie in die unheiligen Taten und Verbindungen verwickelt waren, und daß noch weitere von Gewalttaten nicht frei waren; wären wir aber ordnungsgemäß von diesem Blutbad unterrichtet worden, hätten wir gleichwohl verhindert, daß gegen diese Männer der Kirche Gewalt verübt wurde.“

Die Kurie hat König Christian diese Geschichte einer Pulverkonspiration mit Sicherheit nicht abgenommen. Im Gegenteil, aus Protokollnotizen über Verhandlungen im Kardinalskonsistorium 1521 und 1523 geht hervor, daß alle an die Schuld des Königs glaubten, daß aber trotzdem von einem harten Vorgehen in der Angelegenheit abgesehen wurde. So haben in einer geheimen Sitzung des Konsistoriums am 19. Juni 1521 einige Kardinale befürwortet, daß Legaten nach Dänemark gesandt werden sollten, nach dem Vorbild Alexanders III., der nach der Ermordung Thomas Beckets, des Erzbischofs von Canterbury im Jahre 1170, Legaten nach England, sandte. Andere wiederum meinten, daß Nuntien in den Nachbarländern die Wahrheit herausfinden sollten. Die meisten aber empfahlen, die Angelegenheit gründlich zu überlegen, um den König nicht zu erzürnen. Es bestünde dann nämlich die Gefahr, daß er den Gehorsam des Apostolischen Stuhls verlassen und sich den benachbarten Russen nähern würde. — Ein anderes Gespenst war das des Luthertums, das Christian selbst absichtlich in seinem Schreiben an die Kurie heraufbeschworen hatte. Eine leere Drohung war dies nicht, denn der König sympathisierte offen mit der Lehre Luthers.

Schließlich hat Leo X. im Herbst 1521 einen Franziskanermönch Franciscus de Potentia als Nuntius nach Dänemark gesandt, um u. a. die Schuldfrage wegen des Todes der Bischöfe von Strängnäs und Skara zu klären. Das war keine leichte Aufgabe, denn König Christian zwang ihn, die Verhörsprotokolle so zu schreiben, wie er sie ihm diktierte. Nach seiner Rückkehr nach Rom schilderte der Nuntius in einer Sitzung des Konsistoriums am 29. April 1523 dem neuen Papst Hadrian VI. und den Kardinalen das Ergebnis seiner Nachforschungen und Bemühungen in Dänemark und Schweden. Die vom König angeführten Ursachen des Blutbades werden in einer Protokollnotiz dieser Sitzung als völlig wertlos bezeichnet - nihil valebant. Auf eine Frage des Papstes antworteten die Kardinale, daß die Untat jede Strafe verdiene, daß man aber den König schonen möge, damit er nicht auf die Seite der Lutheraner überwechsele.

In Schweden war die Reaktion auf das Stockholmer Blutbad eine ganz andere, als es Christian erwartet hatte. Anstatt zu einer Einschüchterung zu führen, regte die Tat zu Widerstand an, zumal der König anschließend neue Steuern einführte und die Entwaffnung der Bauern und Bürger verordnete. Bereits im Februar 1521 wurde die Fahne des Aufruhrs unter Führung des jungen Adligen Gustav Eriksson (Wasa) in Dalarna gehißt. Sein Vater war eines der bedeutendsten Opfer des Blutbades gewesen. Außerdem hatte er seinen Schwager, zwei Onkel mütterlicherseits und andere männliche Anverwandte im Blutbad verloren; seine Mutter, seine Großmutter, drei Schwestern und seine Tante (Christina Gyllenstierna) waren in Gefangenschaft geraten. Nachdem die Aufständischen in schweren Kämpfen die dänischen Truppen besiegt hatten, wählte am 6. Juni 1523 ein Reichstag in Strängnäs Gustav Wasa zum König von Schweden. Das Schicksal der mehr als hundert Jahre alten „Kalmarer Union“ war damit besiegelt. Das Blutbad hatte einen Schlußstrich unter das Mittelalter gezogen; es begann nun ein neues Zeitalter in der Geschichte des Landes.

In Dänemark und Norwegen konnte sich der Unionskönig ebenfalls nicht halten, denn seine bürger- und bauernfreundlichen Reformen hatten den Adel gegen ihn aufgebracht. Bereits 1523 mußte er Dänemark verlassen und zog mit seiner Familie nach Deutschland und in die Niederlande. Seine alten Beziehungen zu Luther und Melanchthon hielt er aufrecht und bekannte sich zum Luthertum. Als sich jedoch nach einigen Jahren eine Möglichkeit bot, mit Hilfe seines mächtigen Schwagers Karls V. wieder an die Macht zu gelangen, kehrte er zum Katholizismus zurück, willigte im Spätherbst 1530 in Augsburg aus politischen Gründen in ein Schuldbekenntnis ein, erhielt daraufhin kirchliche Absolution und versöhnte sich so mit dem Kaiser. Doch sein Restitutionsversuch mißlang; er geriet in dänische Gefangenschaft und starb 1559 in relativer Freiheit auf Schloß Kalundborg auf Seeland.

Auch der zweite Hauptakteur des Stockholmer Dramas - Erzbischof Gustav Trolle - mußte sein Land verlassen (1521). Ein Angebot des neuen Königs Gustav Wasa, zurückzukehren, hat er nicht angenommen. Statt dessen unterstützte er die Pläne des gestürzten Monarchen und nahm an der Grafenfehde als einer der Befehlshaber des Grafen Christoph von Oldenburg teil. 1535 starb er m dänischer Gefangenschaft auf Schloß Gottorp an Kriegsverletzungen.

Was schließlich Christina Gyllenstierna betrifft, wurde sie 1521 mit ihren Kindern, ihrer Mutter und ihrer Schwiegermutter sowie mit etlichen anderen vornehmen Damen von Christian in Gefangenschaft nach Kalundborg geführt und konnte erst 1524 nach Schweden zurückkehren.

Die Propaganda Gustav Wasas richtete sich in scharfer Form gegen den „Tyrannen“ Christian II. Aufrufe und Manifeste des neuen Königs und des Reichsrats verurteilten das Blutbad und zogen Vergleiche mit den Schreckenstaten der Antike, mit denen eines Herodes, Nero, Diokletian und Maximilian. Christian sei grausamer als Türken und Heiden gewesen; nicht einmal von ihnen hätte man gehört, daß sie Leichname ausgruben und verbrannten. Besonders hervorgehoben wird auch, daß Christian seine besiegelten Versprechen nicht eingehalten hat, daß die Hingerichteten ohne Urteil und ohne Beichte sterben mußten, und daß sich zwei Bischöfe unter den Opfern befanden. Um die Untaten des letzten Unionskönigs auch bildlich festzuhalten und bekanntzumachen, ließ Gustav Wasa 1524 in Antwerpen einige realistische Bilder von der Belagerung Stockholms bis zur Vertreibung der Dänen drucken. Fünf davon geben die Krönungsfeierlichkeiten, den Prozeß und das Stockholmer Blutbad wider, ein sechstes zeigt die Ertränkung der Mönche in Nydala. Diese Serie bildete 1676 die Vorlage eines bekannten Kupferstichs.

Auf diese Weise verbreitete sich die Kunde vom Blutbad in ganz Europa. In späterer Zeit wurde gern eine Parallele zu der „Pariser Bluthochzeit“ 1572 gezogen. Als 1575 in Basel eine Darstellung der Bartholomäusmorde erschien, war darin „en forme de parangon“ eine schreckerfüllte Schilderung der Stockholmer Ereignisse enthalten. In Schweden wurde Christian sehr lange als „Christian Tyrann“ bezeichnet. Das Verhältnis zwischen den beiden skandinavischen Ländern war für Jahrhunderte getrübt.

Schlußbetrachtung

Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bemüht sich die skandinavische Geschichtsforschung, in die dunklen Vorgänge um den Prozeß des Blutbades mehr Licht zu bringen. Das Thema gehört zu den klassischen der dänischen und schwedischen Historiker, aber auch finnische und norwegische Gelehrte haben wertvolle Beiträge geliefert. „Nationale“ Gesichtspunkte spielen dabei keine Rolle mehr. Neben den politischen und juristischen sind in den letzten Jahrzehnten zunehmend auch soziale und psychologische, wirtschaftliche und finanzielle Aspekte in die Debatte eingebracht worden, vor allem aber hat es heftige Auseinandersetzungen um das methodische Vorgehen und die Quellenbeurteilung gegeben. Festzuhalten ist, daß die Urkunde vom 8. November einem Todesurteil gleichkam, denn ihr Inhalt reichte aus, um die gebannten Sture-Anhänger im Sinne des schwedischen Gewohnheitsrechts dem König anzuzeigen. Dagegen kann von einem rechtsgültigen kanonischen Ketzerprozeß nicht die Rede sein, obwohl Christian die Urkunde als bindendes Ketzerurteil hinstellte. Das kanonische Recht wurde mißbraucht, um das schwedische Kirchenrecht nach bestimmten Gesichtspunkten zu ergänzen. Unserer Ansicht nach diente der Prozeß den Plänen des machtbewußten Unions- und Erbkönigs, Schweden endgültig zu befrieden und regierbar zu machen; wichtig war auch der Gedanke, in den Besitz der Güter seiner Gegner zu gelangen. Christian II. hat als Renaissancefürst im Sinne des regimen regale mit Hilfe des Prozesses seinen Willen durchgesetzt und entsprechend gehandelt.

© Sven Ekdahl, 1989

Previously published in: Macht und Recht. Große Prozesse in der Geschichte, hg. von Alexander Demandt, München 1990

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